Planauflage

Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 + 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) an seiner Sitzung vom 11. August 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

2. Änderung Überbauungsplan «Jonaport»

Die Planungsinstrumente liegen während 30 Tagen, ab Dienstag, 2. September 2025 bis Mittwoch, 1. Oktober 2025, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. OG des Stadthauses Rapperswil-Jona, St. Gallerstrasse 40 in 8645 Jona zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan, 2. Änderung Überbauungsplan «Jonaport», beim Stadtrat Rapperswil-Jona, St. Gallerstrasse 40 in 8645 Jona, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.