Gesuchstellerin Politische Gemeinde Rapperswil-Jona, Bau und Liegenschaften,
St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona
Gesuchsgegner Miteigentümer/Stockwerkeigentümer Grundstück Nr. 632J,
Grundbuch Rapperswil-Jona
Begehren
- Die Enteigneten seien für den Bau des Buswartehauses Rütistrasse Süd im Umfang von 16 m2 zu enteignen.
- Die Ausnützungsziffer der enteigneten Grundstücksfläche sei auf dem Grundstück 632J wie bis anhin zu belassen.
- Es sei für die dauernd abzutretende Fläche im Umfang von 16 m2 des Grundstücks 632J eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 800.— pro m2 bzw. zum Gesamtwert von Fr. 12'800.— festzulegen.
- Es sei festzulegen, dass für die vorübergehend beanspruchte Bodenfläche des Grundstückes 632J keine Entschädigung zu leisten sei.
- Die Kosten und Gebühren der Enteignung seien durch die Stadt Rapperswil-Jona zu tragen.
Auflagefrist 30 Tage, vom 15. September 2025 bis 14. Oktober 2025.
Auflageort Stadt Rapperswil-Jona, Bau und Liegenschaften, St. Gallerstrasse 40,
8645 Jona.
Einsprachen und Begehren nach Art. 27 EntG sind schriftlich innert der Auflagefrist
an den Präsident der Schätzungskommission für Enteignungen des Kantons St. Gallen,
Dr. Michael Schöbi, Erlenweg 15, Postfach 232, 9450 Altstätten, einzureichen.
9450 Altstätten, den 15. September 2025
Schätzungskommission für Enteignungen
des Kantons St. Gallen
Präsident Dr. Michael Schöbi
Erlenweg 15, Postfach 232
9450 Altstätten