Mietobjekt:
3.0-Zimmerwohnung, 2. OG, St. Gallerstrasse 105, 8645 Jona
Gesuchsteller (Vermieter):
Yusuf Ersan, Landgasthof zum Zimmermann, St. Gallerstrasse 105,
8645 Jona
Mehmet Özdas, Holariesenstrasse 360, 8050 Zürich
Gesuchsgegner (Mieterin):
Ramija Menne, zuletzt wohnhaft St. Gallerstrasse 105, 8645 Jona, derzeit unbekannten Aufenthaltes
Alfred Menne sel., zuletzt wohnhaft St. Gallerstrasse 105, 8645 Jona
Das Kreisgericht See-Gaster hat am 15. September 2025 verfügt, dass Sie die 3.0-Zimmerwohnung im 2. OG der Liegenschaft St. Gallerstrasse 105 in Jona samt Nebenräumen unverzüglich zu räumen und dem Gesuchsteller ordnungsgemäss zu übergeben haben. Diese Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen.
Die Zwangsräumung des Objekts wurde gemäss Entscheid der politischen Gemeinde
Rapperswil-Jona übertragen und der Vermieter verlangt die Zwangsräumung.
- Die Räumung wird am Donnerstag, 11. Dezember 2025, 09.00 Uhr, vollzogen. Sämtliche Gegenstände, die sich am Vollstreckungstag noch in der Wohnung befinden, werden während zwei Monaten nach der Räumung eingelagert.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihre Möbel und die übrigen persönlichen Gegenstände während der Einlagerungsfrist abzuholen.
- Läuft die Frist unbenützt ab, werden die Möbel ohne jegliche Entschädigung verwertet und entsorgt. Ein allfälliger Erlös wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.
- Die Kosten dieser Verfügung betragen Fr. 150.-. Sie sind vom Vermieter zu bezahlen. Es wird ihm hierfür das Rückgriffsrecht auf den Mieter eingeräumt.
- Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann - soweit sie sich auf die Verwendung der Wohnungseinrichtung bezieht - innert 5 Tagen beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten. Der Vollzug der Ausweisung ist bereits rechtskräftig verfügt und kann nicht mehr angefochten werden. Ein allfälliger Rekurs gegen diese Verfügung hemmt die Zwangsvollstreckung nicht.