Planauflage

Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) an seiner Sitzung vom 22. April 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

Teilstrassenplan Lenggisergasse, Grundstück 698J und 2773J

Mit dem Teilstrassenplan Lenggisergasse ist insbesondere vorgesehen, dass die Lenggisergasse auf dem betreffenden Streckenabschnitt bis zur Einmündung in die Rebhalde (Gemeindestrasse 2. Klasse) von einem Weg 1. Klasse in eine Gemeindestrasse 3. Klasse umklassiert werden soll. Die Teil-Umklassierung erfolgt aufgrund der vorgesehenen Abparzellierung des Grundstücks 698J und dem Erfordernis einer hinreichenden Erschliessung. Im Weiteren ist die Lenggisergasse – soweit erforderlich – im Rahmen des geplanten Strassenbauprojekts auszubauen.

Der Teilstrassenplan und die Planunterlagen des Strassenbauprojekts liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 29. April 2025 bis Mittwoch, 28. Mai 2025, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. OG des Stadthauses Rapperswil-Jona zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf. Die Publikation ist auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona einsehbar.

Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.

Innerhalb der Auflagefrist, d.h. bis am 28. Mai 2025 kann gegen das Planungsmittel beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich und begründet Einsprache nach nach Art. 45 Abs 1 StrG in Verbindung mit Art. 45 Abs 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) erhoben werden. Die Einsprache hat bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Beweismittel sind beizulegen.

Rapperswil-Jona, 28. April 2025 Stadtrat Rapperswil-Jona