Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 und 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

Sondernutzungsplan «1. Änderung Überbauungsplan Tüchi-Center»

Für die Überbauung Kniestrasse 29 und 31 auf dem Grundstück 791R plant die Grundeigentümerin eine umfassende Sanierung, mit welcher eine Aufstockung von zusätzlichen neun Wohneinheiten auf dem bestehenden Gebäude realisiert werden soll.

Die Planungsinstrumente liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 13. Januar bis Mittwoch, 11. Februar 2026, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. OG des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan «1. Änderung Überbauungsplan Tüchi-Center» beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich Einsprache erhoben werden. Eine Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.