Planauflage

 

Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 + 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) an seiner Sitzung vom 31. März 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

Teilstrassenplan Rütiwiesstrasse 44-46, Grundstück 144J + 229J

Die Planungsinstrumente liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 15. April bis Mittwoch, 14. Mai 2025, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften im 2. OG des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona einsehbar.

Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Planungsmittel beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich und begründet Einsprache nach Art. 41 und 153 PBG sowie Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) erhoben werden. Eine Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.

Rapperswil-Jona, 14. April 2025                                                       Stadtrat Rapperswil-Jona