Gräberräumung auf dem Friedhof St. Pankraz in Bollingen, Friedhof St. Ursula in Kempraten sowie auf dem Friedhof St. Johann Rapperswil
Der Stadtrat hat die Aufhebung der nachstehend aufgeführten Gräber beschlossen. Die gesetzliche Grabesruhe ist eingehalten.
Friedhof St. Pankraz in Bollingen:
Erdgräber aus den Jahren 1990 - 1999
Friedhof St. Ursula in Kempraten:
Erdgräber aus den Jahren 1998 - 1999
Urnenreihengräber aus den Jahren 2002 - 2004
Friedhof St. Johann Rapperswil:
Erdgräber aus den Jahren 1990 - 1999
Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzen, welche Sie behalten möchten, bis spätestens am Freitag, 29. August 2025 zu entfernen. Die Räumung wird in der Zeit vom 1. September 2025 bis 12. September 2025 durchgeführt. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht mehr anerkannt werden. Grabmäler und Pflanzen, die bis zum vorgenannten Termin nicht entfernt werden, gehen an die zum Unterhalt des Friedhofs verpflichtete Politische Gemeinde.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Rapperswil-Jona,
Tel. 055 225 72 40.
Stadtrat Rapperswil-Jona