Die Gemeinden des Kantons St. Gallen sind verpflichtet, ihre Gemeindestrassenpläne zusammen mit der Ortsplanungsrevision bis spätestens 2027 zu überarbeiten. Aus diesem Grund wird der Gemeindestrassenplan der Stadt Rapperswil-Jona einer Gesamtüberarbeitung unterzogen.

Die Stadt Rapperswil-Jona hat die notwendigen Abklärungen für die Gesamtrevision des Gemeindestrassenplans vorgenommen. Es wurden Differenzen zwischen dem rechtskräftigen Gemeindestrassenplans, der amtlichen Vermessung (Grundstücksgrenzen) sowie dem tatsächlichen Strassen- und Wegverlauf im Gelände festgestellt. Zudem wurden die Klassierungen aller Strassen und Wege überprüft. Die festgestellten Differenzen sollen nun im Rahmen der Gesamtrevision bereinigt werden. Hierzu wurde ein angepasster Gemeindestrassenplan ausgearbeitet, für welcher schon eine Vorprüfung durch die zuständigen kantonalen Amtsstellen erfolgte. 

Der Gemeindestrassenplan liegt für die Mitwirkung während 30 Tagen, ab Dienstag, 3. Februar, bis Mittwoch, 4. März 2026, im Ressortsekretariat, Raum 210 im 2. OG des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Die Unterlagen können zudem unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch während der Mitwirkungsfrist eingesehen werden. Falls Sie sich zum Gemeindestrassenplan äussern möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf der vorstehend genannten Website eine Stellungnahme zu verfassen.

Nach dem Mitwirkungsverfahren ist der Gemeindestrassenplan unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Anschliessend ist der Gemeindestrassenplan von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen.

Der Stadtrat behält sich vor, für das Auflageverfahren einzelne Strassenzüge als separate Teilstrassenpläne aus dem Gesamtplan herauszulösen. Bereits laufende Teilstrassenplanverfahren werden weiterhin parallel geführt.