Das Gebiet «Porthof» liegt im östlichen Gemeindegebiet von Rapperswil-Jona, zwischen St. Gallerstrasse, Feldlistrasse, Rütiwiesstrasse und Nelkenstrasse. Gemäss dem rechtskräftigen kommunalen Richtplan ist der nördliche Teil des Gebiets – zwischen St. Gallerstrasse und Porthofstrasse – als Entwicklungsgebiet festgelegt. Der südliche Teil – zwischen Porthofstrasse und Rütiwiesstrasse – ist als Erweiterungsgebiet ausgeschieden. Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum und dem Ziel einer nachhaltigen inneren Verdichtung will die Stadt dort die Bedingungen schaffen, damit sich das Gebiet geordnet und zukunftsfähig entwickeln kann. Eine Erschliessung ist dabei die Voraussetzung, damit diese Entwicklung überhaupt möglich wird.

Überdies geht es um die Entlastung des Verkehrs. Rund um die St. Gallerstrasse sind einzelne Knoten bereits heute stark frequentiert und ausgelastet. Mit der Neuerschliessung soll der Verkehr besser gelenkt werden, damit nicht noch mehr Fahrten durch die bestehenden Engpässe erfolgen und gleichzeitig das Quartier nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet wird. Die geplante Anbindung über eine neue Strasse soll das Gebiet effizient und sicher erschliessen. Sie soll dazu beitragen, dass die bestehende Verkehrsinfrastruktur entlastet werden kann.

Projektierung als Grundlage für Weiterentwicklung des Areals

Mit dem Projektierungskredit werden die Planungsgrundlagen erarbeitet. Danach folgt die öffentliche Mitwirkung, in der die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen kann. Über die definitive Realisierung entscheidet die Bürgerschaft zu einem späteren Zeitpunkt mit einem separaten Baukredit. Für den Projektierungskredit betragen die jährlichen Folgekosten rund Fr. 16’500.—.

Mit den Projektierungsarbeiten schafft die Stadt die Grundlage für eine sichere und wohnfreundliche Erschliessung im Porthof. Aus Sicht des Stadtrates ist das Projekt eine gezielte Investition in die Weiterentwicklung der Stadt, damit Wohnraum ermöglicht, Mobilität gesichert und die hohe Lebensqualität bewahrt werden kann.

Die entsprechenden Beilagen finden Sie hier: Stadt Rapperswil-Jona - Bürgerversammlung