Die Stadtkanzlei Rapperswil-Jona veröffentlicht hiermit gestützt auf Art. 104 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen das Abstimmungsergebnis vom 8. März 2026.

Das Protokoll des Ergebnisses der kommunalen Abstimmungsvorlage befindet sich im Anhang dieser Publikation.

Rechtsmittel: Binnen einer Frist von vierzehn Tagen seit der Abstimmung kann betreffend dieser Abstimmung beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).