Schuldner
Stefan Noser
Wohnadresse nicht bekannt
wohnhaft gewesen Hotel Hirschen
Hauptstr. 31
8865 Bilten
Gläubiger
Ralph Heitz
Hüllistein 7
8630 Rüti
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25005851 vom 24.11.2025
Forderungen
CHF 4351.09
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 25005431 vom 27.10.2025 für den Betrag von Fr. 4351.09 laut Verlustschein vom 06.06.2025 des BA Rüti,
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona
Stefan Noser
Wohnadresse nicht bekannt
wohnhaft gewesen Hotel Hirschen
Hauptstr. 31
8865 Bilten
Gläubiger
Ralph Heitz
Hüllistein 7
8630 Rüti
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25005851 vom 24.11.2025
Forderungen
CHF 4351.09
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 25005431 vom 27.10.2025 für den Betrag von Fr. 4351.09 laut Verlustschein vom 06.06.2025 des BA Rüti,
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona