Die Stadt und die SinoSwiss Technopark (Switzerland) AG haben eine Lösung im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über das Grundstück Nr. 4794 vom 21. April 2021 erzielt. Damit werden sämtliche zivil- und öffentlich-rechtlichen Verfahren beendet und der Rechtsstreit beigelegt.

Konkret heben die Parteien den Kaufvertrag, soweit er nicht schon dahingefallen ist, im gegenseitigen Einvernehmen – ohne Anerkennung einer Rechts- oder Schuldpflicht - auf. Die Parteien erledigen sämtliche hängigen Verfahren einvernehmlich, insbesondere zieht SinoSwiss ihre anhängig gemachten Rechtsmittel zurück und die Parteien verzichten gegenseitig auf Schadenersatzforderungen. Die Stadt kann beim Departement des Innern die Abschreibung der dort noch hängigen Abstimmungsbeschwerde beantragen.

Planungssicherheit statt weiterer Kosten

Im Gegenzug entrichtet die Stadt einen einmaligen Vergleichsbetrag von Fr. 200’000.–, welcher in der Kompetenz des Stadtrates liegt. Dieser Vergleich ermöglicht für beide Seiten Rechtssicherheit und verhindert weitere zeit- und kostenintensive Verfahren. Die Stadt erhält damit die volle Planungs- und Verfügungshoheit über das Grundstück zurück und kann ihre Ressourcen wieder auf zukünftige Entwicklungen und Projekte ausrichten.

Der ursprüngliche Kaufvertrag wurde im April 2021 mit dem Ziel abgeschlossen, auf dem Grundstück ein Inkubationszentrum für Forschung, Entwicklung sowie internationale Zusammenarbeit zu realisieren. In der Folge entstanden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kaufvertrags und der darin enthaltenen Bedingungen und Fristen verschiedene Rechtsstreitigkeiten, die nun allesamt beigelegt wurden.