Schuldner
Laura Bianchi Furrer
Heimatort: Winterthur
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 05.04.1958
Belsitorstr. 21
8645 Jona
Gläubiger
Kanton St.Gallen Pol. Gde. Rapperswil-Jona
8645 Jona
Vertreter
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St.Gallerstr. 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
24001332 vom 15.03.2024
Forderungen
CHF 4521.60 nebst Zins zu 4 % seit 15.03.2024
Kantons-und Gemeindesteuern 2022, solidarisch haftbar mit Gianfilippo Furrer, Belsitorstr. 21, 8645 Jona
CHF 45.20 Verzugszins bis 14.03.2024
CHF 50 Umtriebsentschädigung
CHF 74 Betreibungskosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona
Laura Bianchi Furrer
Heimatort: Winterthur
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Geburtsdatum: 05.04.1958
Belsitorstr. 21
8645 Jona
Gläubiger
Kanton St.Gallen Pol. Gde. Rapperswil-Jona
8645 Jona
Vertreter
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St.Gallerstr. 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
24001332 vom 15.03.2024
Forderungen
CHF 4521.60 nebst Zins zu 4 % seit 15.03.2024
Kantons-und Gemeindesteuern 2022, solidarisch haftbar mit Gianfilippo Furrer, Belsitorstr. 21, 8645 Jona
CHF 45.20 Verzugszins bis 14.03.2024
CHF 50 Umtriebsentschädigung
CHF 74 Betreibungskosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona