Mitwirkung zum Wasserbauprojekt mit Festlegung des Gewässerraums betreffend Bachoffenlegung und Revitalisierung von Abschnitten des Höcklisteinbachs (Routennummer 10'084), Fuchsenbergbachs (Routennummer 10'253) und eines weiteren Bachs mit Routennummer 75'335 auf den Grundstücken 4188J, 4184J, 4181J, 4182J, 4178J, 4179J und 744J
Die Eigentümerin verschiedener Grundstücke des Landschaftsraums «Im Gubel / Fuchsenberg / Höcklistein» betreibt ein Weingut mit Weinverkauf. Sie möchte den genannten Landschaftsraum mit gezielter Biodiversitätsförderung ökologisch aufwerten. Hierzu sollten die drei Bachläufe, die grossenteils eingedolt sind, offengelegt und revitalisiert werden. Auch soll eine Leitung für eine Liegenschaft- und Strassenentwässerung offen über eine Geländemulde abgeleitet werden. Über die offenzulegenden Bachläufe sind schmale Fussgängerübergänge und eine Furt angedacht. Daneben sind am Ende des Projektperimeters ein Einlaufbauwerk mit Grobrechen für die Einleitung des Gewässers in die bestehende Eindolung sowie zwei Flachgewässer vorgesehen.
Die Revitalisierungsmassnahmen um die drei Bachläufe sind wasserbauliche Massnahmen im Sinne von Art. 13 des Wasserbaugesetzes vom 17. Mai 2009 (sGS 734.1;abgekürzt WBG), für welche ein Planverfahren nach Art. 21 ff. WBG vorgeschrieben ist. Im Rahmen dieses Planverfahrens wird innerhalb des Planungsperimeters auch der Gewässerraum für den Fuchsenbergbach und Höcklisteinbach ausgeschieden (vgl. Art. 23 Abs. 1 lit. ebis WBG).
Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, ab Dienstag, 14. April 2026 bis Mittwoch, 13. Mai 2026, im Ressortsekretariat, Raum 210 im 2. OG des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Die Unterlagen können zudem unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch während der Auflagefrist eingesehen werden. Falls Sie sich zu den Planungsinstrumenten äussern möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf der vorstehend genannten Website eine Stellungnahme zu verfassen.