Die Eigentümerin der Grundstücke 3988J und 2178J möchten das Seeufer auf dem Grundstück 3988J revitalisieren und das Ufer abflachen. Hierfür soll ein Teil der Ufermauer abgebrochen werden und eine Materialschicht von 20 bis 40 cm abgetragen werden. Um eine seitliche Erosion der historischen Anlage mit Allee, Bootshaus und Mole zu verhindern, wird diese mit einer seitlichen Ufermauer ergänzt. Schliesslich soll zur bestehenden Feuchtwiese ein flaches Stillgewässer geschaffen werden.
Die Revitalisierungsmassnahmen sind wasserbauliche Massnahmen im Sinne von Art. 13 des Wasserbaugesetzes vom 17. Mai 2009 (sGS 734.1;abgekürzt WBG), für welche ein Planverfahren nach Art. 21 ff. WBG vorgeschrieben ist.
Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, ab Dienstag, 14. April 2026 bis Mittwoch, 13. Mai 2026, im Ressortsekretariat, Raum 210 im 2. OG des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Die Unterlagen können zudem unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch während der Auflagefrist eingesehen werden. Falls Sie sich zu den Planungsinstrumenten äussern möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf der vorstehend genannten Website eine Stellungnahme zu verfassen.