Schuldner
Dominic Luginbühl
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Willhelm-Guddorf-Strasse 16
10365 Berlin
Land: Deutschland
Gläubiger
Kanton St. Gallen Gemeinde Rapperswil-Jona
8645 Jona
Vertreter
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St.Gallerstrasse 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
24000811 vom 19.02.2024
Forderungen
CHF 2000 Direkte Bundessteuer
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 24000289 vom 22.01.2024 für einen Betrag von Fr. 2'000.00 Direkte Bundessteuer für die Steuerjahre 2021, 2022, 2023
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona
Dominic Luginbühl
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Willhelm-Guddorf-Strasse 16
10365 Berlin
Land: Deutschland
Gläubiger
Kanton St. Gallen Gemeinde Rapperswil-Jona
8645 Jona
Vertreter
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St.Gallerstrasse 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
24000811 vom 19.02.2024
Forderungen
CHF 2000 Direkte Bundessteuer
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 24000289 vom 22.01.2024 für einen Betrag von Fr. 2'000.00 Direkte Bundessteuer für die Steuerjahre 2021, 2022, 2023
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona