Schuldner
Vitantonio Capotorto
Staatsbürgerschaft: Deutschland
Geburtsdatum: 08.08.1975
Land: Deutschland
Gläubiger
Schweiz. Eidgenossenschaft (S)
8645 Jona
Schweiz
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St. Gallerstr. 40
Postfach 2160
8645 Jona
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25002699 vom 12.05.2025
Forderungen
CHF 2000 Direkte Bundessteuern für das Steuerjahr 2024
Zuzüglich Betreibungs- und Arrestkosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona
Vitantonio Capotorto
Staatsbürgerschaft: Deutschland
Geburtsdatum: 08.08.1975
Land: Deutschland
Gläubiger
Schweiz. Eidgenossenschaft (S)
8645 Jona
Schweiz
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St. Gallerstr. 40
Postfach 2160
8645 Jona
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25002699 vom 12.05.2025
Forderungen
CHF 2000 Direkte Bundessteuern für das Steuerjahr 2024
Zuzüglich Betreibungs- und Arrestkosten
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Publikationskosten
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona