Schuldner
Dominic Luginbühl
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Willhelm-Guddorf-Strasse 16
10365 Berlin
Land: Deutschland
Gläubiger
Kanton St. Gallen Pol. Gde Rapperswil-Jona, evang.-reformierte Kirche (S)
8645 Jona
Vertreter
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St.Gallerstrasse 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
24000810
Forderungen
CHF 15000 Kantons- und Gemeindesteuern
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 24000288 vom 22.01.2024 für einen Betrag von Fr. 15'000.00 Kantons- und Gemeindesteuern für die Steuerjahre 2019, 2021, 2022, 2023
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona
Dominic Luginbühl
Staatsbürgerschaft: Schweiz
Willhelm-Guddorf-Strasse 16
10365 Berlin
Land: Deutschland
Gläubiger
Kanton St. Gallen Pol. Gde Rapperswil-Jona, evang.-reformierte Kirche (S)
8645 Jona
Vertreter
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St.Gallerstrasse 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
24000810
Forderungen
CHF 15000 Kantons- und Gemeindesteuern
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 24000288 vom 22.01.2024 für einen Betrag von Fr. 15'000.00 Kantons- und Gemeindesteuern für die Steuerjahre 2019, 2021, 2022, 2023
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona