Im Bereich der Dorfstrasse 55 – 57 in Bollingen ist eine Grenzänderung vorgesehen, damit die Eigentumsverhältnisse der effektiven Situation entsprechen. Im besagten Abschnitt verläuft ein klassierter Strassenabschnitt. Die Fläche der rechtskräftigen Klassierung entsprach bislang der Grundstücksgrenze und soll ebenfalls auf die effektive Verkehrsfläche angepasst werden.
Die Planungsinstrumente für die Mitwirkung liegen während 30 Tagen, ab Dienstag, 21. April bis Mittwoch, 20. Mai 2026, im Ressortsekretariat, Raum 210 im 2. OG des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Die Unterlagen können zudem unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch während der Auflagefrist eingesehen werden. Falls Sie sich zu den Planungsinstrumenten äussern möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf der vorstehend genannten Website eine Stellungnahme zu verfassen.