Im Bereich der Dorfstrasse 55 bis 57 in Bollingen ist eine Grenzänderung vorgesehen, damit die Eigentumsverhältnisse der effektiven Situation entsprechen. In diesem Abschnitt verläuft ein klassierter Strassenabschnitt. Die Fläche der rechtskräftigen Klassierung soll deshalb ebenfalls an die tatsächliche Verkehrsfläche angepasst werden.

Die Planungsinstrumente liegen ab Dienstag, 21. April 2026, bis Mittwoch, 20. Mai 2026, während 30 Tagen im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. Obergeschoss des Stadthauses zur öffentlichen Einsicht auf. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auch unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch eingesehen werden.