Gegen das Ergebnis der kommunalen Abstimmung der Politischen Gemeinde Rapperswil-Jona vom 8. März 2026 ist während der Beschwerdefrist keine Beschwerde eingegangen. 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 21. April 2026 gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; WAG) die Rechtskraft folgender Abstimmung festgestellt:

- Bewilligung eines Baukredits von 5'875'000.— zur Realisierung der baulichen Massnahmen in der Eishalle Lido, Rapperswil