Schuldner
Daniel Haggenmüller
Laulurastaankuja 1B 9
007000 Helsinki
Land: Finnland
Gläubiger
Schweiz. Eidgenossenschaft
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St. Gallerstr. 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
23002366 vom 03.05.2023
Forderungen
CHF 600.00
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 23002242 vom 24.04.2023
direkte Bundessteuer für die Steuerjahre 2021 und 2022
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona
Daniel Haggenmüller
Laulurastaankuja 1B 9
007000 Helsinki
Land: Finnland
Gläubiger
Schweiz. Eidgenossenschaft
Steuerverwaltung Rapperswil-Jona
St. Gallerstr. 40
8645 Jona
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
23002366 vom 03.05.2023
Forderungen
CHF 600.00
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
Arrestprosequierung Nr. 23002242 vom 24.04.2023
direkte Bundessteuer für die Steuerjahre 2021 und 2022
Rechtliche Hinweise
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Rapperswil-Jona
St. Gallerstrasse 23
8645 Jona