Planauflage
Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) an seiner Sitzung vom 5. Mai 2026 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
Teilstrassenplan Rankstrasse
Gleichzeitig wird in Anwendung von Art. 139 PBG zur Auflage gebracht:
Bauprojekt «Neubau Rankstrasse 5» (Wiederholung)
Die Planungsinstrumente und das Bauprojekt liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 19. Mai bis Mittwoch, 17. Juni 2026, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. OG des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan mit Strassenprojekt sowie das Bauprojekt beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich Einsprache erhoben werden. Bisherige Einsprachen gegen das Bauprojekt bleiben bestehen und müssen nicht nochmals eingereicht werden. Eine Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.