Planauflage

Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) an seiner Sitzung vom 5. Mai 2026 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

Teilstrassenplan Schachenstrasse 41 + 43

Die Planungsinstrumente liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 19. Mai bis Mittwoch, 17. Juni 2026, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. OG des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan mit Strassenbauprojekt beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich Einsprache erhoben werden. Eine Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.