Gräberräumungen auf den Friedhöfen Busskirch, Frohbühl Jona, St. Johann Rapperswil, St. Ursula Kempraten, Burgerau Rapperswil und St. Pankraz Bollingen
Der Stadtrat hat die Aufhebung der nachstehend aufgeführten Gräber beschlossen. Die gesetzliche Grabesruhe ist eingehalten.
Friedhof Busskirch in Jona:
1 Kindergrab aus dem Jahr 2010
Friedhof Frohbühl in Jona:
115 Gemeinschaftsgräber aus den Jahren 1993 – 2015
44 Urnenreihengräber aus den Jahren 2000 – 2002
Friedhof St. Johann Rapperswil:
8 Erdgräber aus den Jahren 2000 – 2001
6 Urnengräber aus den Jahren 2003 – 2006
Friedhof St. Ursula in Kempraten:
11 Erdgräber aus den Jahren 1999 – 2000
16 Urnenreihengräber aus den Jahren 2005 – 2006
Friedhof Burgerau Rapperswil:
4 Familiengräber aus den Jahren 1987 – 2006
Friedhof St. Pankraz Bollingen:
1 Erdgrab vom 2000
Die Angehörigen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzen, welche Sie behalten möchten, bis spätestens am Freitag, 28. August 2026 zu entfernen. Die Räumung wird in der Zeit vom 31. August 2026 bis 11. September 2026 durchgeführt. Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht mehr anerkannt werden. Grabmäler und Pflanzen, die bis zum vorgenannten Termin nicht entfernt werden, gehen an die zum Unterhalt des Friedhofs verpflichtete Politische Gemeinde.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt Rapperswil-Jona,
Tel. 055 225 72 40.
Stadtrat Rapperswil-Jona