Planauflage
Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 + 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) an seiner Sitzung vom 26. Mai 2025 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
2. Änderung Überbauungsplan Lido (Grundstücke 576R, 1782R)
Teilstrassenplan mit Strassenbauprojekt Walter Denzler-Strasse (Grundstück 704R)
Die Planungsinstrumente liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 10. Juni bis Mittwoch, 9. Juli 2025, im Ressortsekretariats Bau und Liegenschaften, Raum 210 im 2. OG des Stadthauses an der St. Gallerstrasse 40 in 8645 Jona zur öffentlichen Einsicht auf. Die Publikation ist auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona einsehbar.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungs- und Teilstrassenplan beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich Einsprache erhoben werden. Eine Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.