Auf dem gesamten Stadtgebiet ist das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ab sofort und bis auf Widerruf verboten. Der Stadtrat hat am 26. Juni 2026 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Mit dieser Massnahme will der Stadtrat Wald- und Flurbrände verhindern. Die Trockenheit hält seit längerer Zeit an. Auch die vereinzelten Regenfälle der vergangenen Wochen haben nicht ausgereicht, um die Brandgefahr wesentlich zu verringern. Die Gefahr ist deshalb weiterhin erheblich. Bereits kleine Funken können unter den derzeitigen Bedingungen Brände auslösen. Ein Feuer kann sich rasch ausbreiten und Personen, Tiere, Wälder, Wiesen und Gebäude gefährden.
Die Stadt bittet die Bevölkerung, das Verbot einzuhalten und besonders vorsichtig zu sein. Eine Missachtung des Verbots kann strafrechtliche Folgen haben. Wer einen Brand oder Rauchentwicklung feststellt, soll sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 alarmieren.
Verbot gilt bis auf Widerruf
Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab sofort und bis auf Widerruf. Die Stadt beobachtet die Lage laufend – insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Regenfälle nächster Woche. Sobald sich die Situation entspannt und die Gefahr deutlich zurückgeht, wird das Verbot wieder aufgehoben.