Der Stadtrat hatte der Regierung des Kantons St. Gallen Anfang Mai wegen einer möglichen Amtspflichtverletzung eine Disziplinaranzeige eingereicht. Im Raum stand die Vermutung, dass Stadtrat Johannes Kunz Daten, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, an einen unberechtigten Dritten weitergegeben hatte. Konkret wurden Unterlagen einer externen Fachperson zur Verfügung gestellt, um im Zusammenhang mit dem betroffenen Geschäft eine professionelle Drittmeinung einzuholen. Weitere Angaben können aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht werden.

Regierung sieht keinen Anlass für weitere Schritte

Der Beschluss der Regierung liegt dem Stadtrat nun vor. Darin hält die Regierung fest, dass keine Hinweise darauf bestehen, dass Johannes Kunz mit seinem Verhalten eigennützige Interessen verfolgt oder persönliche Vorteile angestrebt hätte. Ebenfalls liegen gemäss Regierungsbeschluss keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Johannes Kunz die Tragweite seines Handelns verkennt oder ein Risiko weiterer vergleichbarer Vorfälle besteht. Zudem sind gemäss Regierung keine Anzeichen vorhanden, wonach die Weitergabe der Unterlagen nachteilige Auswirkungen für betroffene Parteien nach sich gezogen hätte.

Zu berücksichtigen sei insbesondere auch, dass Johannes Kunz die Disziplinaranzeige selbst mitunterzeichnet und damit an der Aufarbeitung des Vorfalls mitgewirkt habe. Gestützt auf Art. 7 Abs. 1 des Disziplinargesetzes sieht die Regierung deshalb von disziplinarrechtlichen Schritten ab.

Disziplinarrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen

Der Stadtrat nimmt den Entscheid der Regierung zur Kenntnis. Er hält gleichzeitig fest, dass die Meldung an die Regierung richtig und notwendig war. Der Stadtrat hat den möglichen Verstoss gegen die Amtspflicht ernst genommen, umgehend reagiert und die zuständige Behörde eingeschaltet. Damit wurde der Sachverhalt unabhängig und durch die zuständige kantonale Behörde geprüft und beurteilt.

Mit dem Entscheid der Regierung betrachtet der Stadtrat die disziplinarrechtliche Aufarbeitung als abgeschlossen.