Gegen das Ergebnis der kommunalen Abstimmung der Politischen Gemeinde Rapperswil-Jona vom 14. Juni 2026 ist während der Beschwerdefrist keine Beschwerde eingegangen. 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 7. Juli 2026 gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3; WAG) die Rechtskraft folgender Abstimmung festgestellt:

- Bewilligung eines Planungskredits von 3,8 Mio. Franken, inkl. MwSt., für die Erarbeitung der Stadt- und Strassenräume im Zusammenhang mit dem Stadttunnel Rapperswil-Jona