Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:

Kantonsstrasse Nr. 85, Rapperswil-Jona: Strassenkorrektion Überbauung Merkurstrasse - B52.3.13.085.001

Mitwirkung: https://www.sg.ch/bauen/tiefbau/mitwirkung-kantonsstrassenprojekte.html

Frist: 17. August bis 17. September 2026

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.