Richtlinien für Erschliessungsstrassen schaffen mehr Planungssicherheit

Der Stadtrat hat die neue Richtlinie «Erschliessungsstrassen» anerkannt. Damit kann diese per 1. Januar 2026 angewendet werden. Bauherrschaften erhalten dadurch praxistaugliche Präzisierungen der gesetzlichen Bestimmungen zur hinreichenden Erschliessung von Baugrundstücken.

Ziel der Richtlinie ist es, Verzögerungen und gar das Scheitern von Bauvorhaben aufgrund von starren Vorgaben zur Erschliessung zu verhindern. Die Richtlinie - erarbeitet durch Kanton (Tiefbauamt, Kantonspolizei), Motionären aus dem Kantonsrat und die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidien - beschreibt Standardanforderungen für die Erschliessung von Grundstücken. Sie ist aber kein starres Schema, sondern ermöglicht je nach Situation eine individuelle Beurteilung nach Verhältnismässigkeit und Interessenabwägung.

Mit der Anerkennung der Richtlinie ermöglicht der Stadtrat die interne Anwendung der neuen Richtlinie bei der Prüfung und Beurteilung von Baugesuchen. Dies mit dem Ziel, eine gezielte Weiterentwicklung der Stadt zu ermöglichen und den Bauherrschaften mehr Planungssicherheit zu verschaffen.

Stadtrat genehmigt erste Kredittranche 2026 für Heizungsersatz Bollwies 4

Die erste Kredittranche 2026 aus dem Rahmenkredit zum Ersatz fossiler Heizsysteme ist durch den Stadtrat genehmigt worden. Für den Heizungsersatz der städtischen Liegenschaft Bollwies 4 gibt er Fr. 500'000.– frei. Damit setzt die Stadt die Umstellung ihrer Liegenschaften auf erneuerbare Wärme konsequent fort.

Im Bollwies 4 wird eine Wärmepumpenanlage realisiert und an das Anergie-Netz der Energie Zürichsee Linth AG (EZL) angeschlossen. Im Rahmen der Projektbearbeitung wird zudem geprüft, wie eine Kühlung umgesetzt werden kann. Diese Massnahmen sollen dazu beitragen, das gesetzte Legislaturziel einer klimaneutralen und energieeffizienten Infrastruktur zu erreichen.

Die Bürgerversammlung hatte im März 2023 einen Rahmenkredit von 3 Mio. Franken für den Komplettersatz fossiler Heizsysteme im Eigentum der Stadt (1. Tranche) gutgeheissen. Seither hat der Stadtrat die Umsetzung etappenweise über einzelne Kredittranchen ausgelöst. Insgesamt wurden bisher Tranchen von Fr. 1'959'000.– genehmigt.

Wahl der Kulturrats-Mitglieder bis 2028

Der Stadtrat hat die Mitglieder des Kulturrats für die kommende Arbeitsperiode gewählt. Neu beziehungsweise bestätigt Einsitz nehmen Silvano Berti (Musik/Geschichte), Wendy Güntensperger (Schauspiel/Theater), Daniela Huwyler (Literatur/Audio), André Batt (Kulturvermittlung) und Maria Vitulano (Tanz/Soziokultur). Die Wahl gilt für den Rest der Amtsdauer bis 2028 und stärkt die fachliche Breite des Gremiums.

Der Kulturrat ist gemäss Kulturleitbild das Bindeglied zwischen Stadt, Kulturszene und Bevölkerung. Bei der Zusammensetzung wurde darauf geachtet, dass sich Fachwissen, Erfahrungen und Perspektiven ausgewogen ergänzen.