Planauflage

Der Stadtrat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) an seiner Sitzung vom 18. August 2026 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:

Teilstrassenplan «Anpassung Dorfstrasse 57»

Die Planungsinstrumente liegen während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 8. September bis Mittwoch, 7. Oktober 2026, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. OG des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich Einsprache erhoben werden. Eine Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.