Im Bereich der Liegenschaften Dorfstrasse 55 und 57 ist eine Grenzänderung vorgesehen. Die heutige Grundstücksgrenze stimmt dort nicht vollständig mit der tatsächlich als Strasse genutzten Fläche überein. Im betroffenen Abschnitt verläuft zudem eine klassierte Strasse. Deren rechtskräftig festgelegte Fläche orientiert sich bisher an der bestehenden Grundstücksgrenze. Mit dem Teilstrassenplan soll auch die Strassenklassierung an die tatsächliche Verkehrsfläche angepasst werden.

Der Stadtrat hat den Teilstrassenplan «Anpassung Dorfstrasse 57» am 18. August 2026 erlassen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Unterlagen liegen im Stadthaus auf

Das Auflageverfahren findet vom Dienstag, 8. September bis Mittwoch, 7. Oktober 2026 statt. Die Planunterlagen können während dieser Zeit im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210 im 2. Obergeschoss des Stadthauses, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, eingesehen werden.

Gegen den Teilstrassenplan kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Stadtrat Einsprache erhoben werden.