Planauflage
Der Stadtrat hat in Anwendung von Art 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes
(sGS 732.1; abgek. StrG) an seiner Sitzung vom 30. Juni 2025 erlassen bzw. genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
Strassenbauprojekt «Erschliessung Werkhof-Knie AG, Grundstück Nr. 4044J, Wagnerfeld, Wagen»
Gleichzeitig wird im koordinierten Verfahren in Anwendung von Art. 139 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgek. PBG) ebenfalls zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
Baugesuch der Gebrüder Knie Schweizer National-Circus AG «Neubau Wohnsiedlung Jolly Jumper, Wagen»
Das Baugesuch und das Strassenbauprojekt mit den Planungsinstrumenten liegen nach Art. 139 Abs. 3 Bst. a PBG in Verbindung mit Art. 41 StrG während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 12. August 2025 bis Mittwoch, 10. September 2025, im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. OG des Stadthauses Rapperswil-Jona zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern erhalten eine persönliche Anzeige.
Innerhalb der Auflagefrist, d.h. bis 10. September 2025, kann gegen das Baugesuch sowie gegen das Strassenbauprojekt beim Stadtrat Rapperswil-Jona schriftlich und begründet Einsprache nach Art. 41 und Art. 152 ff. PBG sowie Art. 45 StrG in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1) erhoben werden. Eine Einsprache muss bei Einreichung einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind beizulegen.