Die Mitwirkung fand vom 3. Februar bis 4. März 2026 statt. Zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nutzten die Möglichkeit, ihre Anliegen, Fragen und Hinweise einzubringen. Auch telefonisch, per E-Mail und am Schalter gingen zahlreiche Anfragen zum Gemeindestrassenplan ein.
Die Rückmeldungen aus der Mitwirkung bilden eine wichtige Grundlage für die weitere Bearbeitung des Gemeindestrassenplans und des Fuss-, Wander- und Radwegplans. Die eingegangenen Beiträge wurden geprüft und in der Projektgruppe beraten. Viele davon betrafen dieselben Strassenabschnitte oder ähnliche Themen. Die Antworten der Stadt sind im Mitwirkungsbericht dokumentiert.
Personen, die ihre Eingabe über das E-Mitwirkungsportal eingereicht haben, erhalten ihre individuelle Rückmeldung ebenfalls elektronisch. Mit einzelnen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, die ein persönliches Gespräch gewünscht haben, führt die Stadt zusätzlich direkte Gespräche.
Weitere Bearbeitung und Auflage
Der Gemeindestrassenplan legt fest, welche Strassen und Wege zum kommunalen Strassennetz gehören und wie sie klassiert sind. Diese Einteilung hat unter anderem Auswirkungen auf Zuständigkeiten, Unterhalt und Nutzung. Der Fuss-, Wander- und Radwegplan zeigt das entsprechende Netz für den Fuss-, Wander- und Radverkehr.
Die bestehenden Planungsgrundlagen entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Verhältnissen und Anforderungen. Gleichzeitig haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Siedlungsentwicklung und die Anforderungen an die Mobilität verändert. Auch die Anforderungen an den Fuss- und Veloverkehr haben sich weiterentwickelt.
Die Überarbeitung erfolgt deshalb im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung «StadtLebensRaum 2040». Ziel ist, die Planungsgrundlagen zu aktualisieren und das Strassen- und Wegnetz mit den übrigen Planungen der Stadt, insbesondere mit der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, abzustimmen.
Als nächster Schritt wird der Gemeindestrassenplan vor der öffentlichen Auflage im Hinblick auf das kantonale Strassengesetz nochmals überprüft und bei Bedarf angepasst.