Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 11. August 2025 die 2. Änderung des Überbauungsplans Jonaport für die Grundstücke 7J, 15J, 20J, 1145J, 1151J sowie 1157J beschlossen und unter das fakultative Referendum gestellt. Mit der Änderung soll das Ensemble Jonaport und Jonerhof in der Nähe des Bahnhofs Jona zeitgemäss saniert und aufgestockt werden können. An der Sitzung vom 8. September 2026 hat der Stadtrat die dagegen eingereichten Einsprachen abgewiesen und das Verfahren für ein fakultatives Referendum eingeleitet. Die Referendumsfrist von 40 Tagen beginnt am Montag, 26. Oktober 2026, und endet am Freitag, 4. Dezember 2026. 

Nach Art. 22 der Gemeindeordnung kommt ein Referendumsbegehren zustande, wenn 500 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung über die 2. Änderung des Überbauungsplans Jonaport durch die Bürgerschaft verlangen. Die Planunterlagen können während der Referendumsfrist im Raum für die Planauflage im ersten Stock des Stadthauses Bollwies an der Bollwiesstrasse 4 in 8645 Jona eingesehen werden. Die Unterschriftenlisten sind innert Frist bei der Stadtkanzlei an der St.Gallerstrasse 40 in 8645 Jona einzureichen.