Die 2. Änderung betrifft die Grundstücke 7J, 15J, 20J, 1145J, 1151J und 1157J in der Nähe des Bahnhofs Jona. Sie schafft die planungsrechtliche Grundlage, damit das Ensemble Jonaport und Jonerhof zeitgemäss saniert und aufgestockt werden kann.
Der Stadtrat hatte die Änderung im August 2025 beschlossen und dem fakultativen Referendum unterstellt. Im September 2026 wies er die dagegen eingereichten Einsprachen ab und leitete das Referendumsverfahren ein.
Referendumsfrist bis 4. Dezember 2026
Nach Artikel 22 der Gemeindeordnung kommt das Referendumsbegehren zustande, wenn 500 Stimmberechtigte schriftlich eine Abstimmung über die Änderung verlangen. Die 40-tägige Referendumsfrist beginnt am Montag, 26. Oktober 2026, und endet am Freitag, 4. Dezember 2026.
Die Planunterlagen liegen während dieser Frist im Stadthaus Bollwies, Bollwiesstrasse 4, 8645 Jona, auf. Sie können im Zimmer für die Planauflage im ersten Stock eingesehen werden. Unterschriftenlisten müssen bis zum Ende der Referendumsfrist bei der Stadtkanzlei, St.Gallerstrasse 40, 8645 Jona, eingereicht werden.