Standort Stampf für ein Freibad wird nicht weiterverfolgt

Der Stadtrat plant weiterhin die Realisierung eines Freibads und sucht nach einer pragmatischen, rasch umsetzbaren und finanziell verantwortungsvollen Lösung. Mit einer Machbarkeitsstudie wurde deshalb unter anderem abgeklärt, ob das Strandbad Stampf mit Schwimmbecken erweitert werden könnte.

Die Ergebnisse dieser Studie liegen nun vor: Der Standort Stampf ist für ein Freibad nach heutigem Stand auf kantonaler Ebene kaum bewilligungsfähig und wird deshalb nicht weiterverfolgt. Grund dafür ist die raumplanerische Situation. Als bestehendes Seebad ist das Areal Stampf zulässig und geeignet. Für ein Freibad mit Schwimmbecken sind jedoch die Voraussetzungen an diesem Standort nicht erfüllt.

Der Stadtrat hält am Ziel fest, für die Bevölkerung eine rasche und finanziell tragbare Lösung für ein Freibad zu finden. Die weiteren Planungen konzentrieren sich deshalb auf den Standort Lido. Dort werden nun verschiedene Varianten vertieft, technisch geprüft und mit Kostenschätzungen ergänzt. Nach Abschluss dieser Abklärungen wird der Stadtrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Neues Sonnensegel spendet Schatten im Grünfelspark

Der Grünfelspark wird neu mit einem Sonnensegel ausgestattet. Der Stadtrat hat dafür einen ausserordentlichen Kredit von 30'000 Franken genehmigt. Die bisherigen Sonnenschirme waren im Sommer 2025 durch Vandalenakte zerstört und irreparabel beschädigt worden.

Die neue Lösung wurde gewählt, weil sie gegenüber herkömmlichen Sonnenschirmen deutliche Vorteile bietet. Das automatische Sonnensegel spendet mit rund 50 Quadratmetern mehr Schatten, ist besser gegen Vandalismus geschützt und passt sich automatisch an die Witterung an. Bei Sonnenschein öffnet es sich selbstständig, bei Regen, Sturm und in der Nacht wird es eingezogen.

In der Prüfung mehrerer Varianten erwies sich das automatische Sonnensegel deshalb als die zweckmässigste und nachhaltigste Lösung. Damit verbessert die Stadt die Aufenthaltsqualität im Grünfelspark und schafft für die Bevölkerung an warmen Tagen zusätzlichen Schutz vor der Sonne.

Spielgruppen werden ins Beitragssystem der familienergänzenden Kinderbetreuung integriert

Per 1. August 2026 erweitert die Stadt ihr Beitragssystem für die familienergänzende Kinderbetreuung auf Spielgruppen und Vorkindergarten. Damit schafft die Stadt ein einheitliches Fördersystem für die gesamte Betreuungslandschaft im Früh- und Schulbereich.

Die frühen Lebensjahre sind entscheidend für die sprachliche, soziale und kognitive Entwicklung von Kindern. Spielgruppen und Vorkindergarten leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung, Integration und Chancengerechtigkeit. Mit der Erweiterung des Beitragssystems will die Stadt sicherstellen, dass Familien unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu guten Angeboten haben.

In das erweiterte System aufgenommen werden ab 1. August 2026 die Naturspielgruppe Schnickelschnack, die Spielgruppen des FamilienForums, die Spielgruppe Muulwürfli sowie der Vorkindergarten des FamilienForums. Mit der Erweiterung auf Spielgruppen und Vorkindergarten vereinheitlicht die Stadt ihr Beitragssystem für die familienergänzende Kinderbetreuung weiter. Sie stärkt damit die frühe Förderung und schafft faire und klare Voraussetzungen für Familien.

Reglement für Lehrschwimmbäder wird überarbeitet

Der Stadtrat gibt das überarbeitete Reglement über die Nutzung der Lehrschwimmbäder für die Vernehmlassung bei den Parteien frei. Das revidierte Reglement soll auf den 1. August 2026 in Kraft treten. Vorab unterliegt es dem fakultativen Referendum.

Das bisherige Reglement ist seit dem 1. April 2010 in Kraft. Die Praxis hat gezeigt, dass einzelne Bestimmungen heute nicht mehr passen und angepasst werden müssen. Mit der Überarbeitung werden veraltete Regelungen aktualisiert, Begriffe vereinheitlicht und Abläufe im Badebetrieb vereinfacht. Ein wichtiger Punkt betrifft die Zutrittsregelung. Künftig soll der alleinige Zutritt ins Hallenbad grundsätzlich erst ab dem vollendeten 12. Altersjahr möglich sein. Damit wird die bisherige Altersgrenze angehoben. Kinder unter 12 Jahren sollen das Hallenbad weiterhin auch ohne Begleitperson nutzen dürfen, wenn sie einen gültigen Wasser-Sicherheits-Check vorweisen können.

Das Ziel ist es, nach erfolgter Reglementanpassung auch die Badeordnungen der einzelnen Lehrschwimmbäder zu überarbeiten und wo möglich zu vereinheitlichen.

Dienstbarkeit auf Grundstück in Jona wird gelöscht

Der Stadtrat hat die Löschung einer Personaldienstbarkeit auf einem privaten Grundstück (Nr. 3410J bzw. 2611J) in Jona genehmigt. Die Dienstbarkeit stammt aus dem Jahr 1971 und sicherte der damaligen Gemeinde das Recht, auf einer kleinen Fläche eine Publikumsanlage (z.B. Sitzbank) zu erstellen und zu betreiben.

Heute besteht an diesem Ort für eine solche Anlage kein Bedarf mehr. Zudem haben sich die Verhältnisse vor Ort im Lauf der Jahre verändert. Ein Teil der damals betroffenen Fläche wird aktuell für eine Trafostation genutzt. Auch die Grundstücksgrenzen wurden inzwischen angepasst.

Mit der Löschung trägt der Stadtrat der heutigen Situation Rechnung und bereinigt einen überholten Grundbucheintrag. Für die Stadt ergibt sich daraus kein Nachteil, da kein öffentliches Interesse an der früher vorgesehenen Nutzung mehr besteht.