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Das heute geltende Parkplatzbedarfs-Reglement stammt aus dem Jahr 2010. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wird es an die heutigen Anforderungen angepasst. Ziel ist es, den privaten Parkierungsbedarf weiterhin sicherzustellen und gleichzeitig eine siedlungsverträgliche und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Die bewährte Berechnungsweise für Autoabstellplätze wird grundsätzlich beibehalten. Neu werden die Gebiete, in denen aufgrund einer guten Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr weniger Parkplätze erforderlich sind, systematisch anhand des ÖV-Angebots und der Distanz zur nächsten Haltestelle festgelegt. Für Wohnnutzungen wird der Richtwert angepasst. Eine wesentliche Neuerung betrifft autoreduzierte und autofreie Nutzungen. Künftig können Bauherrschaften unter klar definierten Voraussetzungen die Zahl der erforderlichen Autoabstellplätze reduzieren. Voraussetzung dafür ist insbesondere ein Mobilitätskonzept. Auch die Mehrfachnutzung von Parkplätzen soll ermöglicht werden. Mehr Gewicht erhält zudem die Veloparkierung. Das neue Reglement definiert den Bedarf an Veloabstellplätzen je nach Nutzung und enthält Anforderungen an deren zweckmässige Ausgestaltung. Damit sollen gut zugängliche und alltagstaugliche Abstellmöglichkeiten geschaffen werden. Mitwirkungsmöglichkeit Die Bevölkerung ist eingeladen, die Unterlagen zu prüfen und ihre Anliegen und Hinweise über die e-Mitwirkung unter dem Link https://mitwirken-rapperswil-jona.ch einzubringen. Die Rückmeldungen werden anschliessend ausgewertet und fliessen in die weitere Bearbeitung ein. Anlaufstellen bei Fragen Während des Mitwirkungszeitraums können Sie sich bei Fragen zu den Unterlagen gerne wie folgt informieren:
(08:30–11:30 Uhr und 13:15–18:30 Uhr)
Bitte beachten Sie: Die Bauverwaltung ist umgezogen. Für eine persönliche Auskunft am Montag müssen Sie sich daher im Stadthaus Bollwies und nicht im Stadthaus Jona einfinden.
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Mitteilung
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26.10.2026
Parkplatzbedarfs-Reglement wird aktualisiert
Bild:
Stadt Rapperswil-Jona
Die Stadt Rapperswil-Jona überarbeitet ihr Parkplatzbedarfs-Reglement. Der Entwurf berücksichtigt die veränderten Anforderungen an Mobilität, Wohn- und Arbeitsformen und liegt vom 2. November 2026 bis zum 31. Januar 2027 zur öffentlichen Mitwirkung vor.
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