Das bestehende Parkplatzbedarfs-Reglement der Stadt Rapperswil-Jona stammt aus dem Jahr 2010 und entspricht nicht mehr in allen Bereichen den heutigen Anforderungen. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision wird das Reglement deshalb umfassend überarbeitet.

Die Stadt Rapperswil-Jona hat das bestehende Parkplatzbedarfs-Reglement überprüft und einen überarbeiteten Entwurf ausgearbeitet. Dieser berücksichtigt die aktuellen Anforderungen an die Mobilität sowie die Ziele des städtischen Gesamtverkehrskonzepts. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung der Vorgaben zur Berechnung der erforderlichen Autoabstellplätze, die Überarbeitung der Reduktionsgebiete unter Berücksichtigung der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr sowie die Förderung einer siedlungsverträglichen Mobilität. Neu werden zudem die Voraussetzungen für autoreduzierte und autofreie Nutzungen präzisiert und die Anforderungen an Veloabstellplätze, Mobilitätskonzepte und die Elektromobilität angepasst.

Das überarbeitete Parkplatzbedarfs-Reglement wird der Bevölkerung von Montag, 2. November 2026, bis Sonntag, 31. Januar 2027, zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitet. Die Unterlagen können während dieser Zeit unter www.mitwirken-rapperswil-jona.ch eingesehen werden. Interessierte haben die Möglichkeit, über die genannte Website Stellungnahmen, Anliegen und Hinweise zum Reglementsentwurf einzureichen.

Für Fragen zu den Unterlagen steht während der Mitwirkungsfrist jeweils montags von 08:30 bis 11:30 Uhr und von 13:15 bis 18:30 Uhr eine Ansprechperson im Stadthaus Bollwies, Bollwiesstrasse 4, 8645 Jona, persönlich zur Verfügung. Zudem können Fragen während der üblichen Öffnungszeiten telefonisch unter 055 225 70 50 oder per E-Mail an parkplatzbedarf@rj.sg.ch gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Bauverwaltung neu im Stadthaus Bollwies befindet.

Die im Rahmen der Mitwirkung eingegangenen Stellungnahmen werden anschliessend ausgewertet und bei der weiteren Bearbeitung des Parkplatzbedarfs-Reglements nach Möglichkeit berücksichtigt.

Nach dem Mitwirkungsverfahren ist das Parkplatzbedarfs-Reglement unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Anschliessend ist das Parkplatzbedarfs-Reglement von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen.