Der Stadtrat hat an der Sitzung vom 21. April 2026 den Sondernutzungsplan «Frohbühl II» erlassen, zur öffentlichen Auflage verabschiedet und unter das fakultative Referendum gestellt. Mit dem Sondernutzungsplan «Frohbühl II» soll eine städtebauliche und architektonische überzeugende Entwicklung und Bebauung des Areals mit erhöhter Wohnqualität und einem attraktiven Freiraum und Durchwegungen sichergestellt werden. An der Sitzung vom 20. Oktober 2026 hat der Stadtrat die dagegen eingereichten Einsprachen abgewiesen und das Verfahren für ein fakultatives Referendum eingeleitet. Die Referendumsfrist von 40 Tagen beginnt am Donnerstag, den 5. November 2026 und endet am Montag, den 14. Dezember 2026. 

Nach Art. 22 der Gemeindeordnung kommt ein Referendumsbegehren zustande, wenn 500 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung über den Sondernutzungsplan «Frohbühl II» durch die Bürgerschaft verlangen. Die Planunterlagen können während der Referendumsfrist im Raum für die Planauflage im ersten Stock des Stadthauses Bollwies an der Bollwiesstrasse 4 in 8645 Jona eingesehen werden. Die Unterschriftenlisten sind innert Frist bei der Stadtkanzlei an der St. Gallerstrasse 40 in 8645 Jona einzureichen.